Vom Schweigen zum Preis: Warum Kanzleien bei der Kostenangabe in der Onlineberatung nicht weiterkommen
Photo: Belbury, soldier by Carlos Latuff, CC0, via Wikimedia Commons
Man findet sie überall im Netz: Kanzleiwebsites mit hochwertigen Fotos, ausführlichen Fachbeiträgen und freundlichen Kontaktformularen. Nur eine Information sucht man häufig vergeblich – was die Beratung kostet. Gerade bei der Erstberatung per Telefon oder Videokonferenz, dem schnellsten Weg zur mandantenfreundlichen Kanzlei, bleibt die Honorarfrage häufig unerwähnt. Das ist nicht nur ungeschickt, sondern teilweise auch riskant.
Was die Rechtslage tatsächlich vorgibt
Die Grundlagen stehen im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und in der Berufsordnung. Für die erste Beratung gilt: Sie ist nach § 13 Abs. 2 RVG auf den Interessen des Mandanten auszurichten und soll ihn nicht belasten, wenn eine Vertretung nicht in Betracht kommt. Das bedeutet aber nicht, dass Beratung kostenlos sein muss – im Gegenteil: Eine Vergütungsvereinbarung nach § 4 RVG ist bei der Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sogar zwingend, wenn ein Honorar vereinbart wird.
Der entscheidende Punkt für die mobile Beratung: Wer per Telefon oder Videokonferenz berät, sollte die Kosten vorab transparent machen. Denn wer als Verbraucher eine Dienstleistung online oder telefonisch bucht, hat ohnehin ein Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB – und die Kanzlei muss bei Verträgen im Fernabsatz die Pflichtangaben nach Art. 246a § 1 EGBGB machen, einschließlich des Gesamtpreises. Wer hier schweigt, riskiert nicht nur verärgerte Mandanten, sondern auch Abmahnungen durch den Rechtsdienstleistungs- und Verbraucherschutz.
Warum die Zurückhaltung teuer wird
Die Gründe für die fehlende Preistransparenz sind nachvollziehbar: Anwältinnen und Anwälte fürchten, mit niedrigen Preisen Qualität zu signalisieren, oder wollen die Vergütung individuell vom Einzelfall abhängig machen. Doch der Markt hat sich verändert. Portale wie anwalt.de, fernmündliche Erstberatungsdienste und Plattformen mit Festpreisen (etwa für Verkehrsrecht oder Arbeitsrecht) haben die Preistransparenz zur Normalität gemacht.
Die Folge: Wer keine Preise nennt, verliert Mandanten an Wettbewerber, die es tun. Studien zur Mandantengewinnung zeigen, dass die Mehrheit der suchenden Mandanten vor dem ersten Anruf wissen möchte, was die Beratung kostet. Das gilt umso mehr für die mobile Zielgruppe, die ohnehin mit dem Smartphone eine schnelle Entscheidung trifft.
Drei Beispiele, wie Transparenz funktioniert
Beispiel 1: Festpreis für die Erstberatung. Eine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht kommuniziert auf ihrer Website: „Erstberatung per Telefon oder Videocall, 30 Minuten, 89 Euro inkl. MwSt., vorab zu buchen.“ Der Effekt: Weniger Nichterscheinungen, weniger Preisverhandlungen, mehr qualifizierte Anfragen.
Beispiel 2: Kostenbandbreite statt Festpreis. Wer keine pauschale Beratung anbieten will, kann eine Bandbreite nennen: „Die Erstberatung kostet je nach Umfang zwischen 80 und 150 Euro; den genauen Betrag nennen wir Ihnen vor Beginn des Gesprächs.“ Auch das erfüllt die Transparenzerwartung.
Beispiel 3: Kostenlose Ersteinschätzung mit klarer Abgrenzung. Manche Kanzleien bieten eine kostenlose kurze Ersteinschätzung an (etwa fünf Minuten), um zu klären, ob ein Mandat in Betracht kommt – und nennen danach den Preis der eigentlichen Beratung. Wichtig ist hier die klare Trennung, um Erwartungen nicht zu enttäuschen.
Preisangaben sind kein Qualitätssignal nach unten
Der Einwand, Preistransparenz mache die Kanzlei austauschbar, verkehrt die Logik: Mandanten vergleichen nicht nur Preise, sondern auch Kompetenz, Erreichbarkeit und Service. Wer Preise offenlegt, signalisiert Selbstbewusstsein und Respekt vor der Zeit der Mandantschaft. Wer sie verschweigt, wirkt im schlimmsten Fall so, als hätte er etwas zu verbergen.
Fazit: Transparenz ist ein Verkaufsargument, kein Verzicht
Die Honorarfrage im Mobilgespräch ist kein Nebenschauplatz, sondern ein zentraler Wettbewerbsfaktor. Die Rechtslage verlangt bei Fernberatung ohnehin Klarheit über den Preis – und die Mandantschaft dankt es mit Vertrauen und höheren Abschlussquoten. Kanzleien, die ihre Preise auf mobilen Kanälen offen kommunizieren, sind nicht billiger. Sie sind schlicht besser beratbar.